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Lieferanten

KARL STORZ-Lieferant werden

Jede Person, jedes Unternehmen und jede Organisation, die mit uns zusammenarbeiten möchte, muss das KARL STORZ Lieferantenqualifizierungssystem durchlaufen. Unser Lieferantenqualifizierungssystem identifiziert zugelassene Partner für Produkte und Dienstleistungen, die wir einkaufen möchten. So können wir die erforderliche Due-Diligence-Prüfung durchführen und das Risiko auf Grundlage der zu beschaffenden Waren oder Dienstleistungen sowie der Regionen, in denen unsere Partner tätig sind, bewerten. Wir wollen ermitteln, wo weitere Audit-Überprüfungen erforderlich sind. Unser System hilft auch Ihnen dabei zu erkennen, ob Sie Unterstützung benötigen, um die verbindlichen Anforderungen unserer Richtlinie für verantwortungsbewusste Partner zu erfüllen.

Formular für Anträge von Lieferanten für wesentliche Änderungen

Gilt KARL STORZ als rechtmäßiger Hersteller von Produkten oder Komponenten, d. h. stellt ein Lieferant Produkte auf Grundlage der Spezifikationen von KARL STORZ her, so ist KARL STORZ für die Bewertung von Änderungen des Lieferanten an den Fertigungsprozessen und am Design verantwortlich. Der erste Teil des Formulars muss bei Produktänderungen oder wesentlichen Änderungen, die gemeldet und genehmigt werden müssen, ausgefüllt werden.


Um ein einheitliches Verständnis des Begriffs „wesentlich“ zu definieren: darunter werden alle Änderungen verstanden, die anzeige- und genehmigungspflichtig sind.

Dazu gehören: 

  • Abweichungen von technischen Angaben oder Funktionen 
  • Abweichungen von Einkaufsinformationen 
  • Abweichungen von Produktionsprozessen und Prüfverfahren 
  • Änderungen bei Materialien, Rohstoffen oder Werkzeugen 
  • Änderungen bei Subunternehmen, die die Produktqualität und -sicherheit beeinflussen 
  • Verlagerung von Fertigungsstätten, Anlagen oder Maschinen des Lieferanten 
  • Sonstige Maßnahmen, die die Produktsicherheit und -leistung beeinflussen können

 

Wie Sie uns Rechnungen stellen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Übermittlung von Rechnungen per E-Mail an invoice_KST@karlstorz.com möglich ist. Wir bitten Sie, Folgendes zu beachten:

  • Es werden nur Rechnungen akzeptiert.
  • Andere Dokumente wie Gutschriften, Mahnungen und zusätzliche Rabattanfragen werden nicht bearbeitet.
  • Rechnungen müssen im PDF-Format übermittelt werden.
  • Je PDF-Datei darf nur eine Rechnung enthalten sein.
  • Je E-Mail dürfen mehrere PDF-Dateien enthalten sein.
  • Wir akzeptieren Rechnungen in den folgenden Formaten: Papier, PDF, ZUGFeRD und ab dem 01.01.2025 auch im XRechnungsformat.

Dokumente für Gutschriften und Mahnungen können Sie an Accounting_KSTGTUT@karlstorz.com senden.

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Eine förmliche Geheimhaltungsvereinbarung ist für uns Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Vertragsrecht ist die Grundlage für den Schutz der Vertraulichkeit. Obwohl die vertragliche Verpflichtung bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrags entsteht, spielt die Geheimhaltungsvereinbarung eine besondere Rolle. Die NDA hat eine Konkretisierungsfunktion, eine Informations- und Warnfunktion sowie eine Ergänzungs- oder Erweiterungsfunktion. Diese Vereinbarungen schließen wir mit Ihnen ab. Unsere Ansprechpersonen können unter NDA@karlstorz.com kontaktiert werden. 

Öffnungszeiten Wareneingang

Reguläre Öffnungszeiten

 

TUT = Tuttlingen

NH = Neuhausen

 

 

Produktionsstandorte:

 
  • Dr.-Karl-Storz-Str. 11 (TUT)

Warenannahme: Mo. – Fr.: 7:00-16:00 Uhr

  • Kaiserstraße 10 (TUT)*

Warenannahme: Mo. – Fr.: 7:00-16:00 Uhr

  • Elsa-Brandström-Weg 11 (TUT)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00- 15:30 Uhr, Fr.: 7:00- 14:30 Uhr

  • Take-Off-Gewerbepark 45A (NH)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00-15:30 Uhr, Fr.: 7:00-14:30 Uhr

  • Take-Off-Gewerbepark 47A (NH)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00-15:30 Uhr, Fr.: 7:00- 14:30 Uhr

Logistikzentren:

 
  • Take-Off-Gewerbepark 83 (NH)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00- 4:00 Uhr, Fr.: 7:00-3:00 Uhr

  • Unter Buchsteig 8 (TUT)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00-4:00 Uhr, Fr.: 7:00-3:00 Uhr

* Bitte lesen Sie in unserer Logistikrichtlinie unter Kapitel 3.3.2. die genauen Anweisungen für die Anlieferung in der Kaiserstrasse.

 

 

Storz Endoskop Produktions GmbH

Niederlassung Widnau

Nöllenstrasse 13

9443 Widnau

Schweiz

 

Warenannahme: Mo.– Fr.: 8:00 -15:00 Uhr

 

 

Storz Endoskop Produktions GmbH

Niederlassung Schaffhausen

Schneckenackerstr. 1

8200 Schaffhausen

Schweiz

 

Warenannahme: Mo.– Do.: 7:30 -11:30 Uhr, Fr.: 7:30 - 11:30 und 13:00-16:00 Uhr

KARL STORZ SE & Co. KG

Betriebsstätte Karlsruhe

Friedrich-List-Str. 6

76297 Stutensee-Blankenloch

Deutschland

 

Warenannahme: Mo.–Do.: 7:00-16:00 Uhr, Fr. 7:00- 15:00 Uhr

 

OÜ KARL STORZ Video Endoscopy

Pärnu maantee 556b Harju mk

76401 Laagri

Estland

 

Warenannahme: Mo.– Fr.: 8:00 - 16:00 Uhr (estnische Zeit)

 

 

Wichtige Informationen zu unseren Lieferbedingungen

Jedem Paket muss ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt werden:

  • Bestellnummer/Lieferplannummer sowie alle Angaben zum Kanban-Abruf oder Rahmenvertrag (beides deutlich sichtbar auf der ersten Seite oben)
  • KARL STORZ Material-/Artikelnummer und Artikelbezeichnung
  • Gelieferte Menge

Alle Dokumente sind außen an der Verpackung gut sichtbar anzubringen, ggfs. unter Verwendung einer Lieferscheintasche. Prüfprotokolle/Zertifikate müssen den einzelnen Artikeln entsprechen. Die gelieferte Menge muss mit der auf dem Lieferschein angegebenen Menge übereinstimmen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Logistikleitfaden.

Liebe Lieferanten, KARL STORZ ist, wie Sie wissen  ein innovatives, erfolgreiches und unabhängiges Familienunternehmen in der Medizintechnikbranche. Unsere hochqualitativen Produkte, Lösungen und Dienstleistungen schaffen einen einzigartigen Wert für unsere Geschäftspartner und

ermöglichen es, kontinuierlich Höchstleistungen zu erbringen. Dies ist unser Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und des Lebens von Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt. Gelingen kann uns dies nur, wenn uns die Gesellschaft sowie unsere Geschäftspartner vertrauen. Dieses Vertrauen müssen wir uns jeden Tag aufs Neue erarbeiten. Dafür braucht es Menschen, die tagtäglich das Richtige tun und die richtigen Entscheidungen treffen. Dies gilt sowohl für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für dunsere Lieferanten gleichermaßen. Für uns alle heißt das: Gesetze, interne Regelungen, freiwillige Selbstverpflichtungen und ethische Grundsätze sind stets die Basis unseres Handelns. Illegale Geschäfte und Aktivitäten sind deshalb inakzeptabel – und zwar überall auf der Welt.

Unsere KARL STORZ Unternehmenswerte spiegeln das ebenso wider. Insbesondere stellt der Wert „Integrität“ in diesem Kontext einen wesentlichen Baustein unserer Unternehmenskultur dar:

Integrität bedeutet: Wir sind vertrauenswürdig, handeln rechtskonform, engagiert und verantwortungsvoll. Der vorliegende, für uns alle international verbindliche Verhaltenskodex übersetzt unsere Unternehmenswerte sowie Gesetze, interne Regelungen und andere Richtlinien in

praktische Handlungsanweisungen und hilft uns dabei, auch in schwierigen Situationen verantwortungsbewusst zu entscheiden. Diesen vereinbaren wir mit Ihnen vor jedem Start unserer Geschäftsbeziehung.

Zusammengefasst regelt dieses Gesetz, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, die unternehmerische Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten in der globalen Lieferkette und den Schutz der Umwelt. Es betrifft deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, gilt für alle Tochtergesellschaften im Ausland und fordert Unternehmen auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe integriert ist und die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer umfasst.

Bei KARL STORZ leitet und koordiniert die Abteilung Global Compliance bzw. spezifisch die Abteilung Corporate Risk Management die globalen Aktivitäten für Risikomanagement. Die einkaufsspezifischen Aktivitäten für Risikominimierung sind eng mit den Prozessen “Lieferanten Onboarding” und “Make-or-Buy" bzw. der Warengruppenstrategie verbunden. Ein wesentliches Element zur Risikoeinschätzung besteht darin, neue und bestehende Lieferanten zu besuchen, bevor Vergabeentscheidungen getroffen sind, denn Verträge oder Internetauftreten alleine reichen nicht aus, um Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen zu identifizieren.

Sofern hinreichende Anhaltspunkte für eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem mittelbaren Zulieferer vorliegen, wird eine spezifische Risikoanalyse durchgeführt, um potenzielle Risiken zu identifizieren, bewerten, kommunizieren und Abstellmaßnahmen einzufordern. Sollten diese nicht umgesetzt werden, kann es zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung kommen.

Auf welche potenziellen Risiken gilt es bei Lieferantenbesuchen zu achten?

  • Verbot der Kinderarbeit bzw. der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
  • Verbot der Zwangsarbeit bzw. aller Formen der Sklaverei
  • Verbot der Missachtung des Arbeitsschutzes und der Koalitionsfreiheit
  • Verbot der Ungleichbehandlung
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Verbot der Schädigung von Lebensgrundlagen (Nahrung, Trinkwasser, Sanitäranlagen)
  • Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung
  • Verbot des Einsatzes von Sicherheitskräften ohne ausreichende Aufsicht
  • Verbot der Herstellung und Verwendung von Quecksilber bzw. Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen
  • Verbot der Produktion und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen bzw. der nicht umweltgerechten Handhabung dieser Stoffe
  • Verbot der Ausfuhr bzw. Grenzüberschreitender Verbringung gefährlicher Abfälle

Bitte sehen Sie für detaillierte Information zu Risikomanagement hier weitere Infos: Nachhaltigkeit & Compliance

Sollten Sie keinen direkte Ansprechpartner kennen oder uns allgemeine Hinweise schicken wollen können sie uns über einkauf@karlstorz.com gerne kontaktieren.