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Lieferanten

KARL STORZ-Lieferant werden

Jedes Unternehmen und jede Organisation, die mit uns zusammenarbeiten möchte, muss das KARL STORZ Lieferantenqualifizierungssystem durchlaufen. Dieser Prozess bewertet unsere potenziellen Partner für die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen nach Kriterien der Wettbewerbsfähigkeit, Risiko und Warengruppenstrategie und erteilt nach positiver Bewertung die Freigabe dafür. Daraus ermitteln wir dann die notwendigen Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zu starten und die verbindlichen Anforderungen unserer Richtlinien zu erfüllen.

 

Im Bereich der Komponenten und Fertigerzeugnisse suchen wir nach leistungsstarken Partnern in folgenden Warengruppen:

  • Halberzeugnisse (z.B. Rohre, Profile, Flach- oder Vollmaterial)
  • Fein-, Spritz- und Gussteile
  • Keramikteile
  • DIN- und Normteile (z.B. Schrauben, Draht/Geflecht, Kugel/Lager, Dichtungen, Federn, etc.)
  • Elektromechanische Bauelemente und bestückte Leiterplatten
  • Gehäuse (Kunststoff und Metall)
  • Optische Teile
  • Dreh und Frästeile
  • Laser-, Stanz- u. Wasserstrahlteile
  • Fremdbearbeitung (z.B. Montagen, Beschichtung, Schleifen, Polieren, etc.)
  • Medizinische Instrumente und Geräte
  • Verpackung

Selbstverständlich sind wir auch an diversen Dienstleitungen und indirekten Materialien interessiert. Bitte nutzen Sie dafür auch den entsprechenden Link für Initiativbewerbungen:

 

Folgende Anforderungen stellen wir an unsere Lieferanten:

  • Strukturelle und logistische Ausrichtung auf globale Lieferfähigkeit an allen internationalen KARL STORZ Standorten
  • Hohe Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich Preis, Qualität, Termintreue und Flexibilität
  • Ständige Bereitschaft zur Kostenreduzierung und -transparenz sowie Produktivitätssteigerung
  • Erfüllung aller Qualitäts-, regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen
  • Innovationsstärke, kontinuierliche Produkt- und Prozessverbesserungen

In Summe erwartet KARL STORZ von seinen Lieferanten, dass alle oben genannten Punkte auch in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden.

Formular für Anträge von Lieferanten für wesentliche Änderungen

Gilt KARL STORZ als rechtmäßiger Hersteller/ Legal Manufacturer von Produkten oder Komponenten, d. h. stellt ein Lieferant Produkte auf Grundlage der Spezifikationen von KARL STORZ her, so ist KARL STORZ für die Bewertung von Änderungen des Lieferanten an den Fertigungsprozessen und am Design verantwortlich. Der erste Teil des Formulars muss bei Produktänderungen oder wesentlichen Änderungen, die gemeldet und genehmigt werden müssen, ausgefüllt werden.


Um ein einheitliches Verständnis des Begriffs „wesentlich“ zu definieren: darunter werden alle Änderungen verstanden, die anzeige- und genehmigungspflichtig sind.

Dazu gehören: 

  • Abweichungen von technischen Angaben oder Funktionen 
  • Abweichungen von Einkaufsinformationen 
  • Abweichungen von Produktionsprozessen und Prüfverfahren 
  • Änderungen bei Materialien, Rohstoffen oder Werkzeugen 
  • Änderungen bei Subunternehmen, die die Produktqualität und -sicherheit beeinflussen 
  • Verlagerung von Fertigungsstätten, Anlagen oder Maschinen des Lieferanten 
  • Sonstige Maßnahmen, die die Produktsicherheit und -leistung beeinflussen können

 

Bitte reichen Sie Ihre Änderungswünsche rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten bei uns ein. Sofern Sie als Lieferant der Legal-Hersteller/Legal Manufacturer sind, benötigen wir zudem die Information über Ihre Änderungen. Bitte dokumentieren Sie diese bei uns entsprechend.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Einkäufer.

Wie Sie uns Rechnungen stellen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Übermittlung von Rechnungen per E-Mail an invoice_KST@karlstorz.com möglich ist. Wir bitten Sie, Folgendes zu beachten:

  • Es werden nur Rechnungen akzeptiert.
  • Andere Dokumente wie Gutschriften, Mahnungen und zusätzliche Rabattanfragen werden unter der hier genannten Emailadresse nicht bearbeitet.
  • Rechnungen müssen im PDF-Format übermittelt werden.
  • Je PDF-Datei darf nur eine Rechnung enthalten sein.
  • Je E-Mail dürfen mehrere PDF-Dateien enthalten sein.
  • Wir akzeptieren Rechnungen in den folgenden Formaten: PDF, ZUGFeRD und ab dem 01.01.2025 auch im XRechnungsformat.

Dokumente für Gutschriften und Mahnungen können Sie an Accounting_KSTGTUT@karlstorz.com senden. Selbstverständlich können Sie uns auch weiterhin Rechnungen in Papierform an unsere Hausadresse senden.

Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Eine förmliche Geheimhaltungsvereinbarung ist für uns Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Vertragsrecht ist die Grundlage für den Schutz der Vertraulichkeit. Obwohl die vertragliche Verpflichtung bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrags entsteht, spielt die Geheimhaltungsvereinbarung eine besondere Rolle. Diese Vereinbarung wird vor Beginn unserer gemeinsamen Geschäftsbeziehung mit Ihnen vereinbart. Ihr erster Ansprechpartner ist der für sie zuständige Einkäufer. Sollten Sie weiterhin Fragen bzgl. rechtlichen Klärungen haben, können sie sich auch an NDA@karlstorz.com wenden. 

Öffnungszeiten Wareneingang

Reguläre Öffnungszeiten

 

TUT = Tuttlingen

NH = Neuhausen

 

 

Produktionsstandorte:

 
  • Dr.-Karl-Storz-Str. 11 (TUT)

Warenannahme: Mo. – Fr.: 7:00-16:00 Uhr

Geschlossen: 21.12.2024 - 01.01.2025

 

  • Kaiserstraße 10 (TUT)*

Warenannahme: Mo. – Fr.: 7:00-16:00 Uhr

Geschlossen: 21.12.2024 - 01.01.2025

 

  • Elsa-Brandström-Weg 11 (TUT)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00- 15:30 Uhr, Fr.: 7:00- 14:30 Uhr

Geschlossen: 21.12.2024 - 06.01.2025

 

  • Take-Off-Gewerbepark 45A (NH)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00-15:30 Uhr, Fr.: 7:00-14:30 Uhr

Geschlossen: 21.12.2024 - 06.01.2025

 

 

 

Logistikzentren:

 
  • Take-Off-Gewerbepark 83 (NH)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00-16:00 Uhr, Fr.: 7:00-15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass am 23.12.2024 und am 30.12.2024 der Wareneingang bereits um 14:00 Uhr schließt.

 

  • Unter Buchsteig 8 (TUT)

Warenannahme: Mo. – Do.: 7:00-16:00 Uhr, Fr.: 7:00-15:00 Uhr

* Bitte lesen Sie in unserer Logistikrichtlinie unter Kapitel 3.3.2. die genauen Anweisungen für die Anlieferung in der Kaiserstrasse.

 

 

Storz Endoskop Produktions GmbH

Niederlassung Widnau

Nöllenstrasse 13

9443 Widnau

Schweiz

 

Warenannahme: Mo.– Fr.: 8:00 -15:00 Uhr

 

 

Storz Endoskop Produktions GmbH

Niederlassung Schaffhausen

Schneckenackerstr. 1

8200 Schaffhausen

Schweiz

 

Warenannahme: Mo.– Do.: 7:30 -11:30 Uhr, Fr.: 7:30 - 11:30 und 13:00-16:00 Uhr

KARL STORZ SE & Co. KG

Betriebsstätte Karlsruhe

Friedrich-List-Str. 6

76297 Stutensee-Blankenloch

Deutschland

 

Warenannahme: Mo.–Do.: 7:00-16:00 Uhr, Fr. 7:00- 15:00 Uhr

 

OÜ KARL STORZ Video Endoscopy

Pärnu maantee 556b Harju mk

76401 Laagri

Estland

 

Warenannahme: Mo.– Fr.: 8:00 - 16:00 Uhr (estnische Zeit)

 

 

Wichtige Informationen zu unseren Lieferbedingungen

Jedem Paket muss ein Lieferschein mit folgenden Angaben beigefügt werden:

  • Bestellnummer/Lieferplannummer sowie alle Angaben zum Kanban-Abruf oder Rahmenvertrag (beides deutlich sichtbar auf der ersten Seite oben)
  • KARL STORZ Material-/Artikelnummer und Artikelbezeichnung
  • Gelieferte Menge
  • Ursprungsland
  • Entsprechende Dokumentation, laut Vereinbarungen (wie z.B. Chargennummer, Zertifikate,...)

Alle Dokumente sind außen an der Verpackung gut sichtbar anzubringen, ggfs. unter Verwendung einer Lieferscheintasche. Prüfprotokolle/Zertifikate müssen den einzelnen Artikeln entsprechen. Die gelieferte Menge muss mit der auf dem Lieferschein angegebenen Menge übereinstimmen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Logistikrichtlinie.

KARL STORZ legt großen Wert auf ethisches und verantwortungsbewusstes Handeln. Dafür braucht es Menschen, die jeden Tag das Richtige tun und verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen. Dies gilt sowohl für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für unsere Lieferanten gleichermaßen. Für uns alle heißt das: Gesetze, interne Regelungen, freiwillige Selbstverpflichtungen und ethische Grundsätze sind stets die Basis unseres Handelns. Illegale Geschäfte und Aktivitäten sind deshalb inakzeptabel – und zwar überall auf der Welt.

Diese Einstellung spiegelt sich auch in unserer Unternehmenskultur wider. Integrität stellt hier einen bedeutenden Baustein dar, denn wir als KARL STORZ sind vertrauenswürdig und bleiben unseren eigenen Werten treu. Deshalb haben wir einen COC erarbeitet, in dem festgehalten ist, dass wir ehrlich, rechtskonform, engagiert und verantwortungsvoll handeln. Von unseren Partnern erwarten wir ebenfalls, sich an diesen international verbindlichen Verhaltenskodex zu halten. Diesen vereinbaren wir mit Ihnen vor Start unserer Geschäftsbeziehungen.

Lesen Sie gerne vor dem Start unserer Geschäftsbeziehungen schon einmal unseren Code of Conduct durch:

Zusammengefasst regelt dieses Gesetz, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, die unternehmerische Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten in der globalen Lieferkette und den Schutz der Umwelt. Es betrifft deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, gilt für alle Tochtergesellschaften im Ausland und fordert Unternehmen auf, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu etablieren, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe integriert ist und die unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer umfasst.

Die einkaufsspezifischen Aktivitäten für Risikominimierung sind eng mit den Prozessen “Lieferanten Onboarding” und Vergabeentscheidung verbunden. Ein wesentliches Element zur Risikoeinschätzung besteht darin, neue und bestehende Lieferanten zu besuchen, bevor Vergabeentscheidungen getroffen sind, denn Verträge oder Internetauftreten alleine reichen nicht aus, um Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen zu identifizieren.

Sofern hinreichende Anhaltspunkte für eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem mittelbaren Zulieferer vorliegen, wird ein Lieferantenbesuch, sowie eine spezifische Risikoanalyse durchgeführt, um potenzielle Risiken zu identifizieren, bewerten, kommunizieren und gegebenenfalls Abstellmaßnahmen einzufordern. Sollten diese nicht umgesetzt werden, kann es zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung kommen.

 

Auf welche potenziellen Risiken gilt es bei Lieferantenbesuchen zu achten?

  • Verbot der Kinderarbeit bzw. der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
  • Verbot der Zwangsarbeit bzw. aller Formen der Sklaverei
  • Verbot der Missachtung des Arbeitsschutzes und der Koalitionsfreiheit
  • Verbot der Ungleichbehandlung
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Verbot der Schädigung von Lebensgrundlagen (Nahrung, Trinkwasser, Sanitäranlagen)
  • Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung
  • Verbot des Einsatzes von Sicherheitskräften ohne ausreichende Aufsicht
  • Verbot der Herstellung und Verwendung von Quecksilber bzw. Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen
  • Verbot der Produktion und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen bzw. der nicht umweltgerechten Handhabung dieser Stoffe
  • Verbot der Ausfuhr bzw. Grenzüberschreitender Verbringung gefährlicher Abfälle

Bitte sehen Sie für detaillierte Information zu Risikomanagement hier weitere Infos: Nachhaltigkeit & Compliance

Sollten Sie keinen direkte Ansprechpartner kennen oder uns allgemeine Hinweise schicken wollen können sie uns über einkauf@karlstorz.com gerne kontaktieren.